AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOM Medien GmbH ausschließlich gültig für den Verkauf von Sportliteratur über die www.worldofmtb.de Website.
1. Auftragswesen
Der Auftrag kommt durch Ihre Online – Bestellung, telefonischen Auftrag oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Ware zustande. Verfügbare Ware wird sofort versendet, nicht verfügbare Ware erhalten Sie versandkostenfrei nachgeliefert sobald dieser Artikel wieder verfügbar ist.
2. Lieferung
Bestellungen werden sofort bearbeitet. Die Zustellung kann unter Umständen jedoch bis zu 4 Wochen dauern. Bei Artikeln die langfristig nicht lieferbar sind werden Sie entsprechend informiert. Der Versand erfolgt per DHL. Ab einem Auftragswert von 40,00 Euro erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands kostenfrei. Lieferungen ins Europäische Ausland werden per DHL versandt. Abonnement-Bestellungen sind grundsätzlich versandkostenfrei, sofern keine anderen Artikel mit im Warenkorb liegen.
3. Zahlung
Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten sind Lastschrift und Paypal.
Bankverbindung:
Sparkasse Deggendorf
BLZ: 741 500 00
KtoNr.: 420 235 368
BIC: BYLADEM1DEG
IBAN: DE 69 741 500 000 420 235 368
4. Haftung
Ihre bestellten Artikel verlassen unser Haus in absolutem Neuzustand. Wir bitten Sie daher die Ware sofort beim Empfang und VOR Leistung einer Empfangsunterschrift den Inhalt auf seinen korrekten Zustand zu überprüfen. Sollte ein Artikel beschädigt sein, leisten Sie bitte keine Unterschrift. In diesem Fall füllt der Zusteller mit Ihnen einen Schadensbericht aus und wir werden umgehend informiert. Sie erhalten daraufhin eine Ersatzlieferung.
In dem Fall, dass Sie eine Büchersendung beschädigt erhalten haben senden Sie diese bitte unter Angabe der Reklamationsgründe an: WOM Medien GmbH, Auwiesenstraße 1, D-94469 Deggendorf. Die Rücksendung ist frei zu machen!! Sendungen welche uns unfrei erreichen können leider nicht angenommen werden.
5. Copyright
Alle Angaben, Bilder und veröffentlichte Texte sind geistiges Eigentum der jeweiligen Verlage. Der Nachdruck von Texten, Bildern und anderweitigen Angaben, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Eigentümers gestattet.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
7. Datenschutz
Ihre Daten werden in unserem EDV – System zur Auftragsabwicklung und für Informationszwecke gespeichert und nicht an Dritte weiter gegeben.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Deggendorf. Es gilt auch für Lieferungen ins Ausland deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN – Kaufrechts.
9. Abonnement
Das Abonnement verlängert sich, falls nicht bei der Bestellung ausgeschlossen, automatisch um einen weiteren Bezugszeitraum, wenn es nicht spätestens drei Tage nach Erhalt der letzten Ausgabe gekündigt wurde. Das Testabonnement zum Vorzugspreis kann pro Person nur einmal bestellt werden, anschließend verweisen wir auf unsere Abonnements mit attraktiven Prämien.
Anzeigenaufträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOM Medien GmbH ausschließlich gültig für Anzeigenaufträge.
1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in einer gedruckten oder digitalen verbreiteten Veröffentlichung des Verlages.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb von zwölf Monaten nach Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen.
3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
5. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagen-/Beihefter-/Beikleberaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beilagen und Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Aufträge, die sich auf die Gesamtauflage beziehen, haben Vorrang vor solchen, die nur eine Teilbelegung vorsehen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Verarbeitung von Sonderinsertionen.
7. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und der verwendeten Papierqualität.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
11. Rechnungen für die keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach Vereinbarung gewährt.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Es werden in jedem Fall vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
14. Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen oder vom Auftraggeber veranlasste Änderungen hat der Auftraggeber zu tragen.
15. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage mindestens 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
16. Chiffreanzeigen sind nicht möglich.
17. Der Verlag behält sich das Recht vor Anzeigen von Versandhändlern sowie Preiswerbung, insbesondere die Werbung mit Sonderangeboten, abzulehnen.
18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
19. Erfüllungsort ist für beide Parteien ist Deggendorf. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen der Gerichtsstand Deggendorf. Vereinbart ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Inländern Anwendung findet. Die Anwendbarkeit abweichender internationaler Übereinkommen wird ausgeschlossen.
20. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei; insbesondere gilt dies für Ansprüche aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen. Der Auftraggeber trägt alleine alle Kosten einer eventuell anfallenden Gegendarstellung nach Maßgabe der zum Zeitpunkt gültigen Anzeigenpreisliste.
21. Bei Widerruf haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Anzeigentarife des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.
d) Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
e) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
f) Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
g) Bei elektronischer Datenübertragung der Druckvorlagen übernimmt der Verlag für fehlerhaft übertragene und gedruckte Anzeigen keine Haftung.
h) Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmeällen Anzeigen mit Coupon auch Rücken an Rücken zu platzieren.
i) Ein Ausschluss von Mitbewerbern für eine bestimmte Ausgabe oder auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden.
j) Die Anzeigen müssen den Interessen der Verteiler entsprechen. Stellt sich erst nach Erscheinen der Werbung heraus, dass die Anzeigen von den Verteilern nicht erwünscht sind, so hat der Verlag auch nachträglich das Recht, von der Abwicklung des Auftrages sofort zurückzutreten.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Die WOM Medien GmbH mit Sitz in der Auwiesenstrasse 1, 94469 Deggendorf, Deutschland, bietet im Rahmen ihrer world of mtb Seite auf der Website https://www.facebook.com/worldofmtb ein Gewinnspiel an. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und verpflichtet zu keinem Kauf von Produkten. Außerdem richten sich die Teilnahme sowie Durchführung des Gewinnspiels nachfolgenden Bestimmungen.
1 Gewinnspiel
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnehmer müssen die Gewinnspielaufgabe der Facebook-Posts im Rahmen eines Adventskalenders wahrnehmen. Hierbei werden die Teilnehmer dazu aufgefordert, den Beitrag zu liken und zu kommentieren.
- Der Teilnahme Zeitraum eines einzelnen Gewinnspiels beträgt einen Tag.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel steht nicht in Abhängigkeit zu einem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder anderen Nutzungsgebühren.
- Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Verlosung. Die Gewinner werden frühestens am darauffolgenden Tag, spätestens vier Wochen später unter dem Gewinnspielpost bekanntgegeben. Es gibt insgesamt 1 Gewinner. Der Gewinner werden durch das WOM Medien Team ermittelt.
- Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen der WOM Medien.
2 Teilnehmer
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind Gewinnspielclubs, automatisierte Einträge über Gewinnspiel-Robots, sowie willentliche Falscheinträge sind ebenfalls unzulässig.
- Die Gewinnspielteilnahme ist nur ein Mal und nur im eigenen Namen möglich.
3 Gewinn
- Die Preise umfassen die in den jeweiligen Posts gezeigten.
- Es ist keine Barauszahlung möglich. Gutscheine sind nicht mit weiteren Gutscheinen oder Rabatten kombinierbar und nur einmalig einlösbar.
- Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
- Der Gewinner wird aufgefordert, eine private Nachricht mit den jeweiligen Adressdaten auf Facebook zu senden, damit der Gewinn zugesandt werden kann.
- Für die korrekte Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner verantwortlich, es sei denn, WOM Medien ist dazu nach geltendem Recht verpflichtet.
4 Ausschluss vom Gewinnspiel
- Mitarbeiter des Unternehmens WOM Medien, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
- Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich WOM Medien das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
- Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
- WOM Medien behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht WOM Medien insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann WOM Medien von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
6 Verfall des Anspruchs auf den Gewinn
- Sofern die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert.
7 Datenschutz
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Teilnahme am Gewinnspiel und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
- WOM Medien ist berechtigt, die Daten des Gewinners Dritten zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Meldet sich der Gewinner bei erbetener Antwort nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.
- Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung verwiesen: https://worldofmtb.de/datenschutzerklaerung/
8 Haftung
- Eine Haftung seitens WOM Medien besteht nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei:
1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der WOM Medien oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WOM Medien beruhen. Sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der WOM Medien oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen WOM Mediens beruhen.
1.2. Bei der Verletzung von sog. Kardinalpflichten, also solchen wesentlichen Pflichten, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrages unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Teilnehmer daher regelmäßig vertrauen darf, da im Falle einer Nichteinhaltung die Durchführung des Vertrages gefährdet würde. Die Haftung ist in diesem Fall auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
1.3. Im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes.
9 Promotion auf Facebook
- Diese Promotion Maßnahme ist kein Bestandteil des Facebook-Netzwerkes und wird von Facebook weder angeboten noch unterstützt, organisiert oder überprüft. Der Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die WOM Medien, alle angegebenen Informationen werden nicht Facebook bereitgestellt.
10 Schlussbestimmungen
- Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
- Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und WOM Medien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bestimmungen oder den daraus resultierenden bzw. unter deren Einbeziehung zustande gekommenen Rechtsverhältnissen ist der Sitz des Veranstalters in Deggendorf.